Aktenzeichen XII ZB 566/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:221123BXIIZB566.21.0
RCN:
RCNGSK3BSLJS6AA36Q

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.11.2023

Personenstandssache: Namensführung einer türkischen Staatsangehörigen nach Ehescheidung; Verweisung auf das Heimatrecht des Namensträgers als Gesamtverweisung

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Verfahrensgang

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Az. 11 W 3906/21
OLG Nürnberg, 11 W 3906/21, 30.11.2021.
Az. XII ZB 566/21
Bundesgerichtshof, XII ZB 566/21, 22.11.2023.
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