Aktenzeichen I ZB 77/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:090518BIZB77.17.0
RCN:
RCNGCKCQSX9JKM4W7S

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.05.2018

Zweistufiges Schiedsverfahren: Wirksamkeit des Schiedsspruchs erster Instanz unter der aufschiebenden Bedingung seiner Bestätigung durch das Oberschiedsgericht; Geltendmachung von Aufhebungsgründen gegen einen die Berufung im Schiedsverfahren als unzulässig verwerfenden Beschluss des Oberschiedsgerichts; Geltendmachung von Aufhebungsgründen im Verfahren der Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Beginn der Frist für den Aufhebungsantrag

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 77/17
Bundesgerichtshof, I ZB 77/17, 09.05.2018.
Az. I ZB 75/16
Bundesgerichtshof, I ZB 75/16, 11.05.2017.
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