Aktenzeichen 7 ABR 36/11

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ECLI:
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RCN:
RCNFZ6PPRHW7DS52VN

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Bundesarbeitsgericht: Beschluss vom 13.02.2013

Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen - gewählter Betriebsrat als Funktionsnachfolger - einheitlicher Leitungsapparat

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Verfahrensgang

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Az. 7 ABR 36/11
Bundesarbeitsgericht, 7 ABR 36/11, 13.02.2013.
Az. 13 BV 97/09
Arbeitsgericht Düsseldorf, 13 BV 97/09, 15.01.2010.
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