Aktenzeichen IV ZR 207/12

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RCN:
RCNFUNDGFWCAJN646U

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.02.2013

Erbvertrag mit Pflegeverpflichtung: Rücktritt bei nachträglicher Unmöglichkeit der Betreuungsleistung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.12.2012

Erbvertrag mit Pflegeverpflichtung: Rücktritt bei nachträglicher Unmöglichkeit der Betreuungsleistung

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 207/12
Bundesgerichtshof, IV ZR 207/12, 26.02.2013. Bundesgerichtshof, IV ZR 207/12, 19.12.2012.
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