Aktenzeichen B 2 U 19/11 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2012:131112UB2U1911R0
RCN:
RCNFPCSXWL5ZFV4SCM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 13.11.2012

Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige Prüfung - zweite bzw rechtliche Wertungsstufe: Theorie der wesentlichen Bedingung - rechtlich wesentliche Mitwirkursache - Schutzzweck der Norm - Wille des Gesetzgebers - Einstandspflicht des Unfallversicherungsträgers - absolute Fahruntüchtigkeit wegen Alkoholkonsums - Trunkenheitsfahrt - sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Berufung - Rechtsmittelberechtigung

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Verfahrensgang

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Az. B 2 U 19/11 R
Bundessozialgericht, B 2 U 19/11 R, 13.11.2012.
Az. 3 U 37/08
Oberlandesgericht Köln, 3 U 37/08, 10.11.2008.
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