Aktenzeichen IX R 10/11

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ECLI:
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RCN:
RCNFNQJPQLYHB4NNE2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 01.03.2013

Vertretungszwang bei Antrag auf Tatbestandsberichtigung

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 20.11.2012

Abfindungsfreibetrag/gewerblicher Grundstückshandel/privates Veräußerungsgeschäft

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Verfahrensgang

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Az. IX R 10/11
Bundesfinanzhof, IX R 10/11, 01.03.2013. Bundesfinanzhof, IX R 10/11, 20.11.2012.
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