§ 8 Abs 2 GrEStG (juris: GrEStG 1983) mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Zum Umfang der Bindungswirkung (§§ 31 Abs 1, Abs 2 BVerfGG) einer Entscheidung des BVerfG im Falle einer Unvereinbarerklärung mit Fortgeltungsanordnung
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