Nichtannahmebeschluss: Zur Altersversorgung von wegen Überschreitung der beamtenrechtlichen Höchstaltersgrenze dienstvertraglich weiterbeschäftigten Hochschullehrern der ehemaligen DDR - Versagung einer beamtengleichen Versorgung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Höchstaltersgrenzen bzw fachgerichtliche Auslegung des Dienstvertrag - zudem keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtvorlage an den EuGH
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