Aktenzeichen 2 AZR 273/12

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNEL2GVSMJ66AC4CP

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 29.08.2013

Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

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Verfahrensgang

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Az. 2 AZR 273/12
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 273/12, 29.08.2013.
Az. 5 Ca 581/11
Arbeitsgericht Essen, 5 Ca 581/11, 22.07.2011.
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