Nichtannahmebeschluss: Pflicht der Eltern zum Kindesumgang (§ 1684 Abs 1 BGB) mit Blick auf Elternverantwortung (Art 6 Abs 2 S 1 GG) grds gerechtfertigt - Abgrenzung gegenüber BVerfGE 121, 69 hinsichtlich der Rechtfertigung der Androhung einer zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht durch fachgerichtlichen Hinweis gem § 89 Abs 2 FamFG - Verfassungsbeschwerde gegen Umgangsregelung mangels hinreichender Substantiierung unzulässig
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