Aktenzeichen 1 BvR 2394/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110616.1bvr239410
RCN:
RCNDVY7NKLJ9464HVB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 16.06.2011

Nichtannahmebeschluss: Koppelungsverbot des Art 10 § 3 MietRVerbG mit Berufsfreiheit vereinbar - Eingriff in Berufsausübungsfreiheit eines Architekten durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2394/10
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2394/10, 16.06.2011.
Az. VII ZR 144/09
Bundesgerichtshof, VII ZR 144/09, 22.07.2010.
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