Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - hier: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl unionsrechtlicher Staatshaftungsansprüche bei unzureichend substantiierter Beschwerdebegründung
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