Aktenzeichen V ZB 260/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:190418BVZB260.17.0
RCN:
RCNDJWR274QSGS4BLR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.04.2018

Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung für ein Berufungsverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter des Oberlandesgerichts

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 260/17
Bundesgerichtshof, V ZB 260/17, 19.04.2018.
Az. 5 W 103/17
OLG Bamberg, 5 W 103/17, 06.12.2017.
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