Aktenzeichen 4 StR 149/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:291122B4STR149.22.0
RCN:
RCNDBGXERVPYJ9538C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.11.2022

Rechtsbeugung seitens eines mit Straf- und Familiensachen befassten Amtsrichters durch Unterlassen: Nichtabsetzen eines Strafurteils; Nichtentscheidung über einen Verfahrenskostenhilfeantrag und eine Verfahrensübernahme im Sorgerechtsverfahren

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 149/22
Bundesgerichtshof, 4 StR 149/22, 29.11.2022.
Az. 46 KLs 8/21
Landgericht Hagen, 46 KLs 8/21, 18.11.2021.
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