Aktenzeichen X ZR 109/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:210318BXZR109.15.0
RCN:
RCNCP5KW2S5VM67GKJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.03.2018

Urteilsberichtigung: Berücksichtigung einer Gegenvorstellung

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.09.2017

Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Durch den Stand der Technik nahegelegter Gegenstand des Patentanspruchs; Anlass zur Heranziehung einer bestimmten technischen Lösung - Spinfrequenz

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Verfahrensgang

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Az. X ZR 109/15
Bundesgerichtshof, X ZR 109/15, 21.03.2018. Bundesgerichtshof, X ZR 109/15, 26.09.2017.
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