Aktenzeichen V ZR 214/14

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RCNCG3Z9AP6UXEY4NB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.07.2015

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung für Rissbildungen an der Giebelwand eines Gebäudes nach der Durchführung von Gründungs- und Abbrucharbeiten auf einem Nachbargrundstück

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