Aktenzeichen II ZB 10/09

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.02.2010

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Fristwahrung

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Verfahrensgang

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Az. II ZB 10/09
Bundesgerichtshof, II ZB 10/09, 08.02.2010.
Az. 8 U 174/08
Oberlandesgericht Hamm, 8 U 174/08, 08.04.2009.
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