Aktenzeichen 3 K 1062/16

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ECLI:
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RCN:
RCNC96YUT7CDYUQ3PE

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FG Nürnberg: Urteil vom 01.12.2016

Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Revision, Leistungen, Dienstleistungen, Einkommensteuerbescheid, Beamte, Bescheid, Einspruch, Einkommensteuer, Rechtsanwalt, Finanzamt, Steuerfestsetzung, Arbeitsleistung, Waren und Dienstleistungen, Waren oder Dienstleistungen, geldwerter Vorteil

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FG Nürnberg: Urteil vom 01.12.2016

Einkommensteuer - geldwerter Vorteil

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Verfahrensgang

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Az. VI R 4/17
Bundesfinanzhof, VI R 4/17, 26.09.2019.
Az. 3 K 1062/16
FG Nürnberg, 3 K 1062/16, 01.12.2016. FG Nürnberg, 3 K 1062/16, 01.12.2016.
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