Aktenzeichen 2 StR 61/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:270922B2STR61.22.0
RCN:
RCNBWM4VF7JG3XGDSS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.09.2022

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.09.2022

Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung tilgungsreifer Vorstrafen

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.09.2022

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