Aktenzeichen 9 BV 157/15

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNB2QKGPDG52XA989

Verknüpfte Entscheidungen

ArbG Nürnberg: Entscheidung vom 27.10.2016

Zahlung der Kostennote eines Mitglieds der Einigungsstelle

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Verfahrensgang

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Az. 7 ABR 52/17
Bundesarbeitsgericht, 7 ABR 52/17, 19.11.2019.
Az. 9 BV 157/15
ArbG Nürnberg, 9 BV 157/15, 27.10.2016.
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