Aktenzeichen 2 AZR 830/09

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RCNATGZFENPESWWCZ4

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24.02.2011

Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung

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Verfahrensgang

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Az. 2 AZR 830/09
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 830/09, 24.02.2011.
Az. 11 Sa 20/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 11 Sa 20/09, 17.09.2009.
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