Aktenzeichen IV ZR 194/09

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RCNAPVN3VQN7Q59QCR

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.02.2012

Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen: Anerkennungsfähigkeit eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem Verschulden

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 194/09
Bundesgerichtshof, IV ZR 194/09, 15.02.2012.
Az. 8 U 46/09
Oberlandesgericht Hamm, 8 U 46/09, 09.11.2009.
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