Aktenzeichen I ZB 41/09

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.04.2011

Richterablehnung: Offensichtliche Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuchs

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 41/09
Bundesgerichtshof, I ZB 41/09, 20.04.2011.
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