Aktenzeichen IV ZR 340/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:230316UIVZR340.14.0
RCN:
RCNAAXT82CQTQA68NJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.03.2016

Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Bindungswirkung einer einseitigen Leistungsbestimmung durch Beschluss hinsichtlich der Festsetzung eines Sanierungsgeldhebesatzes; gerichtliche Billigkeitskontrolle der Festsetzung des Sanierungsgeldes

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 340/14
Bundesgerichtshof, IV ZR 340/14, 23.03.2016.
Az. 7 U 192/13
Oberlandesgericht Köln, 7 U 192/13, 31.07.2014.
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