Aktenzeichen 8 K 142/17

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ECLI:
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RCN:
RCNA687B6RWHTU4K95

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FG München: Urteil vom 15.02.2019

Verspätungszuschlag zur Lohnsteuer

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Verfahrensgang

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Az. 8 K 142/17
FG München, 8 K 142/17, 15.02.2019.
Az. VI R 13/19
Bundesfinanzhof, VI R 13/19, 12.07.2021.
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