Aktenzeichen 7 AZR 284/11

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ECLI:
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RCN:
RCN9YXAPJ2ZPPVXCJ9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 13.02.2013

Befristung wegen Drittmittelfinanzierung - zeitliche Begrenzung der Mittelbewilligung - Zulässigkeit der Berufung aus prozessökonomischen Gründen

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Verfahrensgang

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Az. 7 AZR 284/11
Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 284/11, 13.02.2013.
Az. 6 AZR 397/10
Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 397/10, 08.12.2011.
Az. 5 Ca 163/09
Arbeitsgericht Siegburg, 5 Ca 163/09, 19.01.2010.
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