Aktenzeichen 1 BvR 2553/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110622.1bvr255310
RCN:
RCN9X3FTYR6NJP5AH5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 22.06.2011

Nichtannahmebeschluss: Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender Beschwerdebefugnis - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - Unzulässigkeit einer vor Kenntnis der Urteilsgründe erhobenen Anhörungsrüge - zudem vorliegend keine mit Art 103 Abs 1 GG unvereinbare Überraschungsentscheidung

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 2553/10
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2553/10, 22.06.2011.
Az. I ZR 160/07
Bundesgerichtshof, I ZR 160/07, 15.07.2010.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.