Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für Aufklärungspflichtverletzungen in Bezug auf Rückvergütungen - Berufsfreiheit betroffener Banken auch im Hinblick auf Vertrauensschutz (Art 20 Abs 3 GG) nicht verletzt - Differenzierung gegenüber Aufklärungspflichten über Innenprovisionen bzw Anforderungen an freie Anlageberater sachlich gerechtfertigt - Zur Vereinbarkeit von § 552a S 1 ZPO mit Art 103 Abs 1 GG
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