Aktenzeichen 2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:fs20120725.2bvf000311
RCN:
RCN9KAFVCH5AR5WBNS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 25.07.2012

Mandatszuteilung bei Bundestagswahlen - Verfassungswidrigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a, Abs 5 des Bundeswahlgesetzes (juris: BWahlG) idF der Neuregelung vom 25.11.2011 - Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien durch möglichen Effekt des negativen Stimmgewichts aufgrund § 6 Abs 1 S 1 BWahlG - Zuteilung von Zusatzmandaten gem § 6 Abs 2a BWahlG verursacht ungerechtfertigte Abweichung von Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen - Zum Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl - Verletzung der Chancengleichheit bei Entstehung von Überhangmandaten (§ 6 Abs 5 BWahlG) im Umfang der Hälfte der für die Bildung einer Bundestagsfraktion erforderlichen Zahl von Abgeordneten - iÜ keine verfassungsrechtlichen Bedenken (§ 6 Abs 3, Abs 4 S 4 BWahlG) - Nichtigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a BWahlG - § 6 Abs 5 BWahlG mit GG unvereinbar und bis auf Weiteres unanwendbar

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 2670/11
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2670/11, 22.11.2012.
Az. 2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11
Bundesverfassungsgericht, 2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 25.07.2012.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.