Mandatszuteilung bei Bundestagswahlen - Verfassungswidrigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a, Abs 5 des Bundeswahlgesetzes (juris: BWahlG) idF der Neuregelung vom 25.11.2011 - Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien durch möglichen Effekt des negativen Stimmgewichts aufgrund § 6 Abs 1 S 1 BWahlG - Zuteilung von Zusatzmandaten gem § 6 Abs 2a BWahlG verursacht ungerechtfertigte Abweichung von Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen - Zum Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl - Verletzung der Chancengleichheit bei Entstehung von Überhangmandaten (§ 6 Abs 5 BWahlG) im Umfang der Hälfte der für die Bildung einer Bundestagsfraktion erforderlichen Zahl von Abgeordneten - iÜ keine verfassungsrechtlichen Bedenken (§ 6 Abs 3, Abs 4 S 4 BWahlG) - Nichtigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a BWahlG - § 6 Abs 5 BWahlG mit GG unvereinbar und bis auf Weiteres unanwendbar
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