Aktenzeichen 35 W (pat) 25/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN9BBJ5Z96CWKU6B6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 17.06.2014

Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – "Überraschungsei" – Einreichung der Anmeldung in Papierform – niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung der Anmeldung unter Verwendung der Software des DPMA – Software des DPMA unterstützt nur ein bestimmtes Betriebssystem – keine Erstattung des Differenzbetrages – Gebührenzahlung erfolgt mit Rechtsgrund – niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung steht im Einklang mit den Grundsätzen des Gebührenrechts – kein offenkundiger Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung – keine unrichtige Sachbehandlung durch das DPMA - keine Verpflichtung alle auf dem Markt befindlichen Betriebssysteme zu unterstützen - Zulassung der Rechtsbeschwerde – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

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Verfahrensgang

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Az. X ZB 8/14
Bundesgerichtshof, X ZB 8/14, 25.08.2015.
Az. 35 W (pat) 25/13
Bundespatentgericht, 35 W (pat) 25/13, 17.06.2014.
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