Aktenzeichen VI ZR 81/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:040521UVIZR81.20.0
RCN:
RCN99KTQNF4SHKNAUC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.05.2021

Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs: Sekundäre Darlegungslast des Kraftfahrzeugherstellers zum Entscheidungsträger für den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und zur Kenntnis des Vorstands

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Verfahrensgang

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Az. 3 U 2220/19
OLG München, 3 U 2220/19, 04.12.2019.
Az. VI ZR 81/20
Bundesgerichtshof, VI ZR 81/20, 04.05.2021.
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