Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs: Sekundäre Darlegungslast des Kraftfahrzeugherstellers zum Entscheidungsträger für den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und zur Kenntnis des Vorstands
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