Kein Schadensersatz für ein Fahrzeug mit "Schummelsoftware" (hier: von den "üblichen" Klägervertretern abweichender Klägervortrag)
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.