Aktenzeichen 3 U 2220/19

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3HKPGDRW85EE9D7

Verknüpfte Entscheidungen

OLG München: Urteil vom 04.12.2019

Kein Schadensersatz für ein Fahrzeug mit "Schummelsoftware" (hier: von den "üblichen" Klägervertretern abweichender Klägervortrag)

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 81/20
Bundesgerichtshof, VI ZR 81/20, 04.05.2021.
Az. 3 U 2220/19
OLG München, 3 U 2220/19, 04.12.2019.
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