Aktenzeichen 2 BvR 1343/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230123.2bvr134322
RCN:
RCN98XSQEN854JB5XZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 23.01.2023

Nichtannahmebeschluss: Nicht jede Verzögerung eines Haftbeschwerdeverfahrens führt zur Unverhältnismäßigkeit der Haftfortdauer bzw zu einer Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 2 Abs 2 S 2 GG) oder des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) - hier: versehentliche Überschreitung der Dreitagesfrist des § 306 Abs 2 Halbs 2 StPO um rund einen Monat

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Verfahrensgang

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Az. 5 StR 153/22
Bundesgerichtshof, 5 StR 153/22, 28.09.2022. Bundesgerichtshof, 5 StR 153/22, 30.08.2022.
Az. 2 BvR 1343/22
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1343/22, 23.01.2023.
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