Aktenzeichen 2 BvR 412/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200929.2bvr041220
RCN:
RCN963EQ6NVGXVHXYV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 29.09.2020

Nichtannahmebeschluss: Generalklausel des § 2 Abs 4 StVollzG NW keine Grundlage für Ausweitung von Disziplinarmaßnahmen - insoweit verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Rechtsanwendung - unstatthafte Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 BVerfGG nicht offen - Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung unzulässig

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 412/20
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 412/20, 29.09.2020.
Az. 1 Vollz (Ws) 618/19
Oberlandesgericht Hamm, 1 Vollz (Ws) 618/19, 06.02.2020. Oberlandesgericht Hamm, 1 Vollz (Ws) 618/19, 21.01.2020.
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