Nichtannahmebeschluss: Generalklausel des § 2 Abs 4 StVollzG NW keine Grundlage für Ausweitung von Disziplinarmaßnahmen - insoweit verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Rechtsanwendung - unstatthafte Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 BVerfGG nicht offen - Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung unzulässig
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