Aktenzeichen 2 K 1666/20

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RCN8X8QEGXAWEFSSU7

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FG München: Urteil vom 04.05.2021

Steuererstattung als außerordentliche Einkünfte

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Verfahrensgang

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Az. 2 K 1666/20
FG München, 2 K 1666/20, 04.05.2021.
Az. X R 2/22
Bundesfinanzhof, X R 2/22, 30.08.2023.
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