Nichtannahmebeschluss: Verfahrensteilung der Flughafenplanung (hier: Flughafen Berlin Brandenburg / BER) in Planfeststellung des Flughafens einerseits und Flugverfahrensplanung (Flugroutenplanung) andererseits mit Rechtsschutzgarantie vereinbar - zu den Grenzen der Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im Planfeststellungsverfahren - Wahrscheinlichkeit der eigenen Betroffenheit (hier: mit Blick auf Änderungen der Flugroutenplanung) muss für potentiell Betroffene abschätzbar sein
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