Aktenzeichen II ZR 249/09

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RCN:
RCN82QLYVXGBF5Q8RP

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.03.2011

Urteil im Prozess gegen die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft: Rechtskrafterstreckung auf die Gesellschaft

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 249/09
Bundesgerichtshof, II ZR 249/09, 22.03.2011.
Az. 22 U 43/09
Oberlandesgericht Hamm, 22 U 43/09, 14.09.2009.
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