Aktenzeichen 3 StR 148/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:030518B3STR148.18.1
RCN:
RCN7E8GEMZGUAZ68RP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.05.2018

Revision des Angeklagten: Nachholung der Unterbringungsanordnung nach Aufhebung des Urteils bei fehlender Ausnahme der unterbliebenen Unterbringung vom Rechtsmittelangriff

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.05.2018

Zueignungsabsicht bei Raub

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Verfahrensgang

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Az. 3 StR 148/18
Bundesgerichtshof, 3 StR 148/18, 03.05.2018. Bundesgerichtshof, 3 StR 148/18, 03.05.2018.
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