Aktenzeichen IX ZR 104/08

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RCN:
RCN6RYLS5U6ALLJEP6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.03.2010

Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den von dem Rechtsanwalt geltend gemachten Ansprüchen auf Hausratsverteilung; Schadensersatz für den Verlust von Versorgungsausgleichsansprüchen auf Grund eines Scheidungsfolgenvergleichs

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 104/08
Bundesgerichtshof, IX ZR 104/08, 11.03.2010.
Az. 33 U 24/07
Oberlandesgericht Hamm, 33 U 24/07, 21.05.2008.
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