Patentbeschwerdeverfahren - "Rückzahlung der Gebühr für die Veröffentlichung und Übersetzung" - zum Übersetzungserfordernis europäischer Patente nach der Übergangsregelung des Art. XI § 4 IntPatÜG (juris-Abkürzung: IntPatÜbkG) - Übersetzungserfordernis besteht auch bei später geänderter Aufrechterhaltung im europäischen Einspruchsverfahren
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