Aktenzeichen 26 W (pat) 76/13

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ECLI:
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RCN:
RCN6BKQPSHEJMMBEGR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 02.05.2014

Markenbeschwerdeverfahren – zur Zulässigkeit der Erinnerung gegen die Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Löschungs-Beschwerdeverfahrens – die Entscheidung über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ergeht in einem Nebenverfahren – keine gesonderte Anfechtbarkeit – Unstatthaftigkeit der entsprechenden Erinnerung – zur Anfechtungsmöglichkeit für den Betroffenen - zur Zulässigkeit und Begründetheit der Erinnerung gegen den Abweisungsbeschluss des BPatG wegen Nichtzahlung der Beschwerdegebühr

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 18.12.2013

Markenbeschwerdeverfahren – Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren - "Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Löschungs-Beschwerdeverfahrens" – zu den Obliegenheit der Antragstellerin - keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 27.11.2013

Markenbeschwerdeverfahren – Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren - "Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Löschungs-Beschwerdeverfahrens" – zu den Obliegenheit der Antragstellerin - keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrensgang

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Az. 26 W (pat) 76/13
Bundespatentgericht, 26 W (pat) 76/13, 02.05.2014. Bundespatentgericht, 26 W (pat) 76/13, 18.12.2013. Bundespatentgericht, 26 W (pat) 76/13, 27.11.2013.
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