Aktenzeichen 1 StR 386/15

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RCN:
RCN65QL3X2LBEMW2TK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.11.2015

Strafverfahren: Anhörungsrüge nach Verwerfung der Revision im Beschlussverfahren wegen mangelnder Information weiterer in das Revisionsverfahren eintretender Verteidiger

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 386/15
Bundesgerichtshof, 1 StR 386/15, 26.11.2015.
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