Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des strengen Bestimmtheitsgebots des Art 103 Abs 2 GG auf Ordnungswidrigkeitentatbestände - hier: Verletzung von Art 103 Abs 2 GG durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes wegen Nichtvorlage eines Aufsichtsratsberichts (§ 335 HGB) im Falle einer GmbH, die entgegen § 1 Abs 1 Nr 3 DrittelbG keinen Aufsichtsrat gebildet hatte - Gegenstandswertfestsetzung
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