Aktenzeichen III B 96/09

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ECLI:
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RCN:
RCN6267YNNUNFV6PMN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 28.11.2011

Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 14.01.2011

Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs und die Amtsermittlungspflicht - Merkmal des örtlich gebundenen Zusammenlebens bzw. der zeitintensiven Betreuung eines behinderten Kindes in der Familienwohnung als Voraussetzung der Haushaltsaufnahme

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Verfahrensgang

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Az. III S 9/11
Bundesfinanzhof, III S 9/11, 28.11.2011.
Az. III B 96/09
Bundesfinanzhof, III B 96/09, 28.11.2011. Bundesfinanzhof, III B 96/09, 14.01.2011.
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