Aktenzeichen 3 K 1230/15

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RCN5TXK7TRLZYZ2E98

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FG München: Urteil vom 09.04.2019

Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft

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Verfahrensgang

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Az. 3 K 1230/15
FG München, 3 K 1230/15, 09.04.2019.
Az. XI R 13/19
Bundesfinanzhof, XI R 13/19, 16.12.2020.
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