Aktenzeichen I R 95/04

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ECLI:
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RCN:
RCN57LWL8WCVDVKHHX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 01.10.2014

(Übergangsregelung zum Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG a.F. nicht verfassungswidrig)

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 14.03.2011

(Ergänzung des Vorlagebeschlusses von 8.10.2008 I R 95/04 an das BVerfG: übergangslose Verschärfung des § 8 Abs. 4 KStG)

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Verfahrensgang

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Az. I R 95/04
Bundesfinanzhof, I R 95/04, 01.10.2014. Bundesfinanzhof, I R 95/04, 14.03.2011.
Az. 2 BvL 2/09
Bundesverfassungsgericht, 2 BvL 2/09, 01.04.2014.
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