(Übergangsregelung zum Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG a.F. nicht verfassungswidrig)
Öffnen(Ergänzung des Vorlagebeschlusses von 8.10.2008 I R 95/04 an das BVerfG: übergangslose Verschärfung des § 8 Abs. 4 KStG)
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