Aktenzeichen X ZB 11/13

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RCN:
RCN4X8DEWU4DG34G5S

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.05.2014

Verfahren zur Patentanmeldung: Rückzahlung der Prüfungsgebühr bei Rücknahme der Anmeldung nach Bewirkung der Zahlung durch Einreichung einer Einzugsermächtigung - Prüfungsgebühr

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Verfahrensgang

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Az. X ZB 11/13
Bundesgerichtshof, X ZB 11/13, 06.05.2014.
Az. 10 W (pat) 6/09
Bundespatentgericht, 10 W (pat) 6/09, 06.06.2013.
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