Aktenzeichen B 2 U 49/23 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2024:140224BB2U4923B0
RCN:
RCN4AEZ2CWNGGTNMEN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Beschluss vom 14.02.2024

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzbedeutung - Verfahrensmangel - Feststellungsklage - Primärschaden - Erstschaden - isolierte Feststellung - Sekundärschaden - Tertiärschaden - Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Entscheidung zu Ungunsten des Verfahrensbeteiligten - keine vorherige richterliche Hinweispflicht

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Verfahrensgang

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Az. 8 U 79/16
Oberlandesgericht Hamm, 8 U 79/16, 13.03.2017.
Az. B 2 U 49/23 B
Bundessozialgericht, B 2 U 49/23 B, 14.02.2024.
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