Aktenzeichen 26 W (pat) 24/06

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN48H9H924XPMC8RD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 30.03.2011

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren "POST" – hier: "Erinnerung gegen Kostenrechnung" – Rechtsbehelf der unbefristeten Erinnerung gegen Kostenrechnung – fehlende Rechtsgrundlage zur Auferlegung der Zeugen- und Sachverständigenkosten – Zeugen- und Sachverständigeneinvernahme wurde von Gerichts wegen veranlasst – keine Kostenauferlegung durch den Senat – Verfahrensausgang rechtfertigt keine Berechnung der Auslagen

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 28.10.2010

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "POST II" – zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im Löschungsverfahren - keine rechtlichen oder tatsächlichen Zweifel an der methodischen und inhaltlichen Richtigkeit eines vom Markeninhaber in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens - keine Einholung eines weiteren Verkehrsgutachtens von Amts wegen

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Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 26 W (pat) 24/06
Bundespatentgericht, 26 W (pat) 24/06, 30.03.2011. Bundespatentgericht, 26 W (pat) 24/06, 28.10.2010.
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