Aktenzeichen 3 Ca 14162/14

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RCN:
RCN3PZAYTM2B5URF3U

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ArbG München: Urteil vom 28.04.2015

Rundfunk- und Kunstfreiheit als Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Schauspielern in Fernsehserien

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Verfahrensgang

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Az. 7 AZR 440/16
Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 440/16, 30.08.2017.
Az. 3 Ca 14162/14
ArbG München, 3 Ca 14162/14, 28.04.2015.
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